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Standorte REMONDIS-Gruppe
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Ein funktionierender Rechtsstaat und Rechtssicherheit sind bedeutsame Standort- und Stabilitätsfaktoren für die Wirtschaft. Gleichzeitig gehen mit Gesetzen, Normen und Verordnungen bürokratische Pflichten einher. Das Problem: Mit zunehmender Regelungsdichte steigt der Aufwand für die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben. In Deutschland hat die Bürokratielast für Bürger, Verwaltung und Wirtschaft einen Punkt erreicht, der die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts deutlich mindert. Investitions- und Innovationsbereitschaft werden ausgebremst. Mehr Effizienz und Entlastung sind dringend notwendig, um die Wachstumspotenziale zu erschließen, die im Bürokratieabbau schlummern. Wird dabei der Umweltgesetzgebung besonderes Augenmerk geschenkt, trägt der Reformprozess dazu bei, die Versorgung Deutschlands mit wichtigen Rohstoffen langfristig zu sichern, indem die Ressourcen aus sekundären Quellen optimal genutzt werden.
„Das Schlüsselthema Bürokratieabbau ist im Zentrum der politischen Debatten angekommen. Alle wissen, ohne spürbare Vereinfachungen vergeudet Deutschland wertvolle Ressourcen und verschwendet Zeit mit Administration statt Wertschöpfung.“
Jahresbericht 2024 des Nationalen Normenkontrollrats
REMEX ist überzeugt, dass der Wirtschaftsstandort Deutschland nachhaltig profitieren wird, wenn es gelingt, die EU-Gesetzgebung und den nationalen Regelungsfluss zu bremsen und stärker mit den Zielvorgaben der Kreislaufwirtschaft in Einklang zu bringen. Fünf entscheidende Ansätze mit konkreten Beispielen aus der Recyclingbranche sollen dies veranschaulichen.
Schließen Sie sich dem Engagement für mehr Praxis und weniger Bürokratie an! Nutzen Sie den Hashtag #buerokratieabbauJETZT, um Ihre konkreten Vorschläge für Vereinfachungen und Entlastungen zu teilen und eine konstruktive Diskussion anzustoßen!
Bevor eine neue Regelung geschaffen wird, sollte geprüft werden, welche bestehenden Vorgaben sinnvoll sind – und wo Anpassungen oder Streichungen möglich und nötig wären. Ähnliche Themenbereiche lassen sich häufig bündeln, Aktionismus aufgrund von Einzelfällen sollte vermieden werden. Damit Reformen im Bereich der Kreislaufwirtschaft und in der Verwaltung umsetzbar sind, müssen sie sorgfältig und mit genügend Zeit erarbeitet werden. Abweichende Länderregelungen im Zuge der Umsetzung sind zu vermeiden.
Beispiel: Weniger ist mehr
Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) legt genau fest, wie Ersatzbaustoffe im Bau verwendet werden dürfen. Auch die Bedingungen für ihren Einbau sind gesetzlich geregelt. Zusätzlich geben die Bundesländer eigene Erlasse heraus, um die Umsetzung zu steuern. Ergänzt wird das Ganze durch Leitfäden, etwa von der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall. Diese sind zwar rechtlich nicht verbindlich, werden in der Praxis aber oft als verpflichtend angesehen. Unterschiedliche Regelungen in den Ländern führen außerdem zu Unsicherheit und machen die Anwendung unnötig kompliziert.
Unser Kampagnenvideo #1 zum Bürokratieabbau
„Clips räumt auf – Konsolidierung, bitte!“
Demnächst verfügbar
Gesetze, Verordnungen, technische Regeln und Normen sollten klar und praktisch miteinander verbunden sein. Doppelregelungen, unnötige Schnittstellen und zu viele Details gilt es zu vermeiden. Eine Reduzierung der Komplexität erleichtert zudem eine schnelle und einfache Digitalisierung.
Beispiel: Widersprüchliche Vorgaben
Der Entwurf zur Änderung der Abwasserverordnung verlangt, dass Abwassermengen aus Abfallbehandlungsanlagen möglichst gering gehalten werden. Gleichzeitig fordert die TA Luft, dass Haufwerke im Freien zur Staubvermeidung befeuchtet werden. Dies führt zu einem Widerspruch: Was für die Luftreinhaltung notwendig ist, soll zum Schutz der Gewässer vermieden werden.
Unser Kampagnenvideo #2 zum Bürokratieabbau
„Clips entwirrt den Vorschriftendschungel“
Demnächst verfügbar
EU-Regelungen müssen vollständig – und nicht zusätzlich – in das deutsche Recht übernommen werden. Gold Plating, also nationale Verschärfungen von EU-Vorgaben, führt zu unnötigen Kosten und sollte vermieden werden. Die 2015 eingeführte One-in-one-out-Regel der Bundesregierung, die besagt, dass für jede neue Regelung eine bestehende abgeschafft werden muss, sollte auch für EU-Richtlinien gelten.
Beispiel: Verwirrende Doppelregelungen
Seit 2022 arbeitet die EU-Kommission an Abfallende-Kriterien für bestimmte Abfälle, darunter auch Bau- und Abbruchabfälle. Gleichzeitig entwickelt das Bundesumweltministerium seit Ende 2023 eine Abfallende-Verordnung für Ersatzbaustoffe, zu denen auch aufbereitete Bau- und Abbruchabfälle zählen. Es ist zu erwarten, dass die EU- und die nationalen Kriterien unterschiedlich ausfallen werden.
Beispiel: Doppelte Datenerfassung
Die EU-Verordnung 2024/1244 regelt, dass Umweltdaten über Industrieanlagen erhoben und gemeldet werden müssen. Um der Öffentlichkeit Zugang zu diesen Daten zu ermöglichen, wird auf Unionsebene ein Industrieemissionsportal eingerichtet. Um eine doppelte Regelung zu vermeiden, müssten die Verordnung über die Emissionserklärungen (11. BImSchV) und § 27 BImSchG ersatzlos gestrichen werden.
Unser Kampagnenvideo #3 zum Bürokratieabbau
„Clips sagt: Stoppt Gold Plating!“
Demnächst verfügbar
Bei Umweltverträglichkeitsprüfungen und Planfeststellungsverfahren sollten Änderungen einfacher ermöglicht werden. Öffentliche Erörterungstermine sollten nicht zwingender Bestandteil der Verfahren sein, sondern im Ermessen der Behörden liegen. Stichtagsregelungen würden Verfahren beschleunigen und verhindern, dass Antragsunterlagen aufgrund neuer Vorgaben erneut eingereicht werden müssen.
Beispiel: Fristeinhaltung
Als Mittel zur Einhaltung gesetzlich vorgesehener Fristen können Genehmigungsverfahren oder Änderungsgenehmigungen durch die Einführung einer Genehmigungsfiktion bei Fristüberschreitung beschleunigt werden.
Beispiel: Ersatzbauten
Einen nachgewiesenermaßen notwendigen Ersatzneubau erneut umweltrechtlich zu bewerten, macht keinen Sinn. Der Mehrwert steht in keinem Verhältnis zu den Auswirkungen auf die Verfahrensdauer.
Beispiel: Erörterungstermine
Das Verwaltungsverfahrensgesetz schreibt z. B. für Deponievorhaben einen verpflichtenden öffentlichen Erörterungstermin vor, der keinen Mehrwert bietet. Die Behörde kann abwägen, inwieweit schriftliche Einwendungen berechtigt sind, und sie jederzeit in einer individuellen Ansprache erörtern.
Beispiel: Verfahrensbeteiligung
Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren sollten ohne individuelle Bürgerbeteiligung stattfinden. Alternativ könnte die Beteiligung auf Zusammenschlüsse (z. B. Bürgerinitiativen) ab einer bestimmten Größe beschränkt werden.
Vorschläge der Behörden zur Beschleunigung
Im Auftrag des Normenkontrollrats wurden Befragungen von Genehmigungsbehörden zum Bundes-Immissionsschutzgesetz durchgeführt. Ergeben haben sich konkrete Lösungsvorschläge, wie insbesondere Hemmnisse in Genehmigungsverfahren nach BImSchG abgebaut werden können. Das Dokument mit dem Titel „Schneller zur Anlagengenehmigung – Beschleunigungspotenziale aus Sicht der Vollzugsbehörden” wurde vom Statistischen Bundesamt im Juli 2025 herausgegeben und ist hier abrufbar.
Unser Kampagnenvideo #4 zum Bürokratieabbau
„Clips beschleunigt Verfahren“
Demnächst verfügbar
Es ist sinnvoll, die Ermessensspielräume der Behörden je nach Anwendungsfall zu erweitern. Neben besseren Schulungen und mehr Personal sollten digitale Kommunikationsprozesse zur Norm werden. Weitere Verbesserungen sind durch Vereinfachungen im Vergaberecht und in der öffentlichen Beschaffung möglich.
Beispiel: Behördliches Ermessen
In Bremen wurde vor drei Jahren ein Industriegelände mit rund 300.000 t Hausmüllverbrennungsasche (HMVA) aufbereitet. Damals war die rechtliche Grundlage die LAGA M20, die einen Abstand von 1,0 m zum Grundwasser vorschrieb. Geplant war, auf diesem Gelände eine Halle zu bauen, wozu eine Aufschüttung notwendig war. Inzwischen ist jedoch die EBV in Kraft, sie verlangt einen Abstand von mindestens 1,5 m zum Grundwasser. Die ursprünglich vorgesehene Geländeergänzung mit HMVA, die für den Hallenbau nötig gewesen wäre, wurde nicht zugelassen, obwohl sie sinnvoll gewesen wäre und mit einer wasserwirtschaftlichen Erlaubnis hätte genehmigt werden können. In diesem Fall hätte mehr behördliches Ermessen zur Anwendung kommen können, um eine praktikable Lösung für den Hallenbau zu finden.
Unser Kampagnenvideo #5 zum Bürokratieabbau
„Clips pusht den Vollzug – praxisnah und digital“
Demnächst verfügbar
„Die Überprüfung und Vereinfachung bei bestehender Gesetzeslage, z. B. im Rahmen von Praxischecks, an denen Bund, Länder und Kommunen mitwirken, sind gut und wichtig für den Bürokratieabbau. Eine solche Einbindung von Betroffenen und Experten brauchen wir auch bei neuen Regelungsvorhaben.“
Jahresbericht 2024 des Nationalen Normenkontrollrats
Das Positionspapier des Normenkontrollrats (NKR) aus dem Jahr 2025 ist auf der Website des NKR verfügbar. Mit elf Zielen und 60 Beispielen enthält es wichtige praxisnahe Empfehlungen zur Reduzierung von Bürokratie.
Für die Realisierung von konkreten Entlastungsmaßnahmen benötigen die politischen Akteure Rückmeldung aus der Praxis. Hier kommen Sie ins Spiel: Machen Sie mit, indem Sie Ihre Erfahrungen und Verbesserungsvorschläge aus der Wirtschaft unter dem Hashtag #buerokratieabbauJETZT auf Social Media teilen. So wird der Handlungsbedarf greifbar und die Dringlichkeit der Bürokratieentlastung noch deutlicher.